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Frank Sternberg

Rechtsanwalt Frank Sternberg berät und vertritt schwerpunktmäßig Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (einschl. dementsprechender Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren) sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Zur Person

  • geb. 1970
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover
  • zugelassen als Rechtsanwalt seit Oktober 2000
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Arbeitsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht